Personaldokumente digital, sicher und auffindbar

simplicue bündelt personalbezogene Unterlagen revisionssicher in einer digitalen Akte. Zugriffe laufen über Rollen und Berechtigungen – papierlos, pflegbar und von überall erreichbar.

Blitzschnell in die digitale Personalakte

Überquellende Aktenschränke und Schrankmeter Papier – den Überblick behält niemand. simplicue ersetzt das Aktenchaos durch digitale Personalakten: der Einstieg in ein papierloses HR. Nach der Übernahme vorhandener Unterlagen greifen Sie auf einen mitgelieferten Aktenplan zurück, den Sie anpassen können.

Stammdaten lassen sich aus HR- oder Buchhaltungssystemen übernehmen – etwa aus DATEV. Neue Dokumente legen Sie über den digitalen Aktendeckel in die richtige Akte. Der Zugriff ist von überall möglich, die Daten bleiben geschützt.

So gelingt der Start

Aktenplan, Berechtigungen, vorhandene Unterlagen – danach können Sie ablegen.

  1. 01

    Aktenplan übernehmen

    Der Best-Practice-Aktenplan bringt Register von der Bewerbung bis zum Austritt mit. Sie können ihn umbauen, sobald Sie starten.

  2. 02

    Berechtigungen setzen

    Personal, Führung und Mitarbeitende sehen nur, was ihre Rolle vorsieht. Sensible Register wie Entgelt bleiben getrennt.

  3. 03

    Stammdaten übernehmen

    Vorhandene Personaldaten kommen aus Ihrem HR- oder Lohnabrechnungssystem. Akten entstehen daraus in kurzer Zeit.

  4. 04

    Altakten ablegen

    Was aufbewahrt werden muss, landet in der digitalen Akte – per Drag & Drop, aus dem Dateisystem oder über wiederkehrende Importe.

  5. 05

    Aktendeckel nutzen

    Neue PDFs, Mails und Bilder ziehen Sie auf den digitalen Aktendeckel. Die Zuordnung in Register erfolgt automatisch.

  6. 06

    Im Alltag arbeiten

    Suche, Einsicht und Ablage laufen digital. Wiederkehrende Unterlagen wie Abrechnungen können automatisch einsortiert werden.

Worauf es in der Praxis ankommt

Schutz Ihrer Daten

Berechtigungen steuern, wer welche Register sieht. Sensible Unterlagen wie Entgelt bleiben getrennt geschützt.

Anbindung an HR-Systeme

Stammdaten und wiederkehrende Belege kommen aus DATEV oder Ihrem HR-System. Connectoren liegen im Store.

Digitaler Aktendeckel

PDFs, Mails und Bilder per Drag & Drop in die passende Mitarbeiterakte legen – revisionssicher und in Sekunden.

Was in die Personalakte gehört

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Aufbau gibt es nicht. Bewährt hat sich diese Gliederung.

Stammdaten und Vertrag

Arbeitsvertrag, Nachträge, Stellenbeschreibung.

Bewerbung und Eintritt

Lebenslauf, Nachweise, Einstellungsunterlagen.

Entgelt

Abrechnungen, Bescheinigungen, betriebliche Altersvorsorge.

Fehlzeiten

AU-Bescheinigungen, Urlaub, Elternzeit.

Qualifikation

Zeugnisse, Zertifikate, Schulungsnachweise.

Personalführung

Beurteilungen, Zielvereinbarungen, Schriftverkehr.

Arbeitsrechtliches

Abmahnungen und weiterer Schriftverkehr.

Austritt

Kündigung, Arbeitszeugnis, Abschlussunterlagen.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten

Fristen und Vollständigkeit Ihrer Akten sehen Sie zentral in der Akte.

Unterlagen Frist Grundlage
Lohnkonten und Belege 10 Jahre § 147 AO
Entgeltunterlagen bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Jahres § 28f SGB IV
Arbeitszeitnachweise 2 Jahre § 16 ArbZG
Nachweise nach dem Mindestlohngesetz 2 Jahre § 17 MiLoG
Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber in der Regel 6 Monate nach Absage AGG-Klagefrist

Häufig gestellte Fragen

Wer darf welche Dokumente sehen?

Nur berechtigte Personen – und dort nicht zwangsläufig alles. Berechtigungen lassen sich pro Register vergeben. Typisch: Personal sieht die volle Akte, Führung nur das eigene Team und relevante Register, Mitarbeitende auf Wunsch die eigene Akte.

Wie funktioniert die Anbindung an HR-Systeme?

Vorhandene Personaldaten lassen sich aus DATEV oder Ihrem HR- bzw. Lohnabrechnungssystem importieren. Wiederkehrende Dokumente können automatisch in die richtige Akte sortiert werden. Details zur DATEV-Anbindung finden Sie auf der DATEV-Integrationsseite.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten?

Unter anderem Lohnkonten und Belege zehn Jahre (§ 147 AO), Entgeltunterlagen nach SGB IV, Arbeitszeitnachweise zwei Jahre, Nachweise nach dem Mindestlohngesetz zwei Jahre, Bewerbungen abgelehnter Bewerber in der Regel sechs Monate.

Wie lange dauert die Einführung?

In der Regel wenige Tage: Daten importieren, Aktenplan übernehmen oder anpassen, Berechtigungen setzen. Danach können Sie ablegen.

Wie starte ich?

Die Digitale Personalakte steht demnächst im Store bereit. Bis dahin erreichen Sie uns über den Store oder den Support.

Dazu passend

Einzeln buchbar, gemeinsam auf derselben Datenbasis.

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